Kindesraub durch Gutachten-Mafia von Deutschland nach Österreich,
durch vorsätzliche falsche Gutachten,
des Sachverständigen P. aus Göttingen (D),
der Sachverständigen P. aus Steyr (AT),
finanziert durch Steuergelder.
Kindesverbringung mit List und mit Gewalt und seit zwei Jahren wird mir N. entzogen und vorenthalten. Aktuelle Berichte in der Obhut des Vaters zeigen mehrfache Kindeswohlgefährdung. Art 1 HÜK + Art 2 HÜK
(Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980/Internationale Kindesentführung)
ES GAB EIN URTEIL DES AMTSGERICHTES WALDSHUT (D)
ZU BETREUTEN UMGANG DES VATERS MIT DEM KIND,
NACH HAUSVERWEIS INKL. ANNÄHRUNGSERBOT WEGEN GEWALT AN MIR.
ICH SOLLTE IN DEN SCHUTZ MEINER FAMILIE ZIEHEN,
DA PERSONENSCHUTZ NICHT MÖGLICH IST.
DA ER MEHRFACH SICH NICHT AN DEN HAUSVERWEIS, ANNÄHRUNGSVERBOT
GEHALTEN HAT INKL. POLIZEIEINSATZ, DACH DESSEN AUSLAUF
ER ZUDEM ZUM UMGANG GEWALTTÄTIG WURDE.
AM NEUEM GERICHT IN SÖMMERDA (D) NACH DEM UMZUG
WURDE DER O.G. BESCHLUSS AUS WALDSHUT MISSACHTET,
ES KAM ZUM UMGANG OHNE AUFSICHT,
ZU MEHRFACHEN OHRFEIGEN UND ERNIEDRIGUNGEN AM KIND, OHNE ZEUGEN.
RICHTERIN K./AMTSGERICHT SÖMMERDA (D)
LEHNTE EINE KINDESANHÖRUNG PER VIDEOAUFZEICHNUNG AB,
OHNE SICHERHEIT LEHNTE ICH DIE AUSSAGE MEINES KINDES AB.
DAMIT KAM N. IN DIE OBHUT DES VATERS, MITTELS POLIZEIGROßEINSATZ, VERFOLGUNGSJAGT PER PKW DER VERFAHRENSBEISTÄNDIN S. UND DES VATERS,
WECHER RECHTSMEDIZINISCH LAUT GUTACHTEN SCHWERST SUCHTKRANK IST.
N. WURDE VON EINEM GROßAUFGEBOT DER POLIZEI ABGEFÜHRT WIE EIN VERBRECHER
UND SOFORT DEM VATER ÜBERGEBEN UND
SOFORT IN DAS GERICHT GEFAHREN ZUR KINDESANHÖRUNG.
ZWEI MONATE SPÄTER SAGTE N. UNTER DES SACHVERSTÄNDIGEN P. AUS,
ZUSÄTZLICH UNTER ZEUGEN,
ER HÄTTE AN DEN TAG KEINE AUSSAGE GEMACHT,
ER WÄRE WEITERHIN DER GEWALT DES VATERS AUSGESETZT,
GEWALTBEREITSCHAFT HAT SICH GESTEIGERT,
ZUSÄTZLICH JETZT UNVERMITTELT TRITTE IN DEN PO.
"ER VERSTEHE NICHT WARUM EIN VATER SOWAS TUT, IHM TUE DAS DOCH WEH"
IM BERICHT ZUR KINDESANHÖRUNG (TAG DER INOBHUTNAHME 20.12.2019)
SCHREIBT DIE VERFAHRENSBEISTÄNDIN S.,
DER VATER WÄRE LAUT AUSSAGE N. NICHT GEWALTTÄTIG IHM GEGENÜBER.
LAUT DER AKTUELLEN BERICHTE LIEGT MEHRFACHE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG VOR,
OHNE DAS DER RICHTER F./BEZIRKSGERICHT KIRCHDORF (AT)
NOCH DAS JUGENDAMT KIRCHDORF (AT)
TÄTIG WIRD.
N. DARF NICHT ZURÜCK IN MEINE OBHUT,
OBWOHL ER EINE GESUNDE MUTTER HAT.
IN DER PERVERSEN LAGE WELCHE DIE GERICHTE AUS SÖMMERDA
UND KIRCHDORF GESCHAFFEN HAT,
BEKOMMT N. EINE THERAPIE,
IN EINER EINRICHTUNG FÜR SUCHTKRANKE UND ANGEHÖRIGE,
ZUSÄTZLICH ERZIEHUNGHILFEN.
IHM GEHT ES SEELISCH SEHR SCHLECHT,
WAS SICH AUCH IN DEN SEHR SCHLECHTEN LEISTUNGEN
DER SCHULE ZEIGT (1 KLASSE) BZW.
IST ER NICHT IN DER LAGE AM UNTERRICHT TEILZUNEHMEN,
IST IMMER GEDANKLICH ABWESEND UND
KANN DAHER DEM UNTERRICHT NICHT FOLGEN.
UMGANG HABEN WIR NICHT,
DER VATER LEHT KINDESÜBERGABEN AN
EINEM FÜR MICH SICHEREN ORT AB,
AN SEINER HAUSTÜR SOWIE ER ES MÖCHTE WIRD DER VATER AGGESSIV UND GREIFT MICH KÖRPERLICH AN.
EINE UMGANGSBETREUUNG DURCH DIE
KINDERHILFE/JUGENDAMT KIRCHDORF (AT) FRAU S.
LEHNT DIESE EINE ÜBERGABEBETREUUNG AB
ÜBER EIN JAHR LANG,
UM DANN BEI GERICHT BETREUTEN UMGANG ZU FORDERN FÜR MICH,
MIT DER BEGRÜNDUNG DES RICHTERS F. / BG KIRCHDORF (AT)
ICH HÄTTE MEIN KIND ÜBER EIN JAHR NICHT GESEHEN,
WAS RECHTSMISSBRÄUCHLICH IST,
DA DAS JA UND GERICHT DIESEN UMSTAND VERURSACHT HABEN.
MEINE ANRUFE WERDEN VOM VATER MEISTENS GEBLOCKT,
PÄCKCHEN AN N. WÜRDEN OFT NICHT ANKOMMEN,
OBWOHL DER SENDEBRICHT DAS GEGENTEIL ZEIGT.
SEIT ZWEI JAHREN WIRD DER KONTAKT ZWISCHEN N. UND MIR VERHINDERT.
18. Art. 31 der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) verlangt von den Vertragsstaaten,
dass Gewalttaten gegen Frauen bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht
vorrangig berücksichtigt werden
(Abs. 1) und dass sichergestellt wird, dass Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, und deren Kinder
bei der Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts vor weiterem Schaden geschützt werden
(Abs. 2). Art. 26 verpflichtet, alle erforderlichen gesetzgeberischen oder weiteren Massnahmen zu treffen,
um bei der Bereitstellung von Schutz- und Hilfsdiensten sicherzustellen,
dass die Rechte und Bedürfnisse von mitbetroffenen Kindern gebührend berücksichtigt werden.
Dies umfasst auch eine altersgerechte Beratung der Kinder.
Die Istanbul Konvention verlangt von den Vertragsstaaten darüber hinaus
entsprechende verfahrensrechtliche Grundlagen und Schutzmassnahmen,
um mitbetroffene Kinder in allen Phasen der Ermittlungen und Gerichtsverfahren
vor Einschüchterung, Vergeltung und erneuter Gewalt zu schützen (Art. 56 Abs. 2).
Massnahmen zur Minderung der Kindeswohlgefährdung aufgrund elterlicher Partnerschaftsgewalt
setzen beim Schutz und der Unterstützung des mitbetroffenen Kindes,
beim Schutz und der Unterstützung des gewaltbetroffenen Elternteils und
der Inverantwortungnahme und Unterstützung des gewaltausübenden Elternteils an.
Kinderschutzskandale und ungerechtfertigte
Fremdunterbringungen sind durch die
Presse bekannt.
In diesem Buch werden die
Hintergründe beleuchtet.
Stadt Bochum hat Jungen zu Unrecht aus Familie genommen - waz.de
2 Inobhutnahmen, 2 mal rechtswidrig!
Beide Kinder UNRECHTMÄSSIG
3,5 Jahre anonym kontaktlos
untergebracht.
Umgangsrecht geht bei den meisten Familiengerichten vor Gewaltschutz und
das ist anhaltende Menschrechtsverletzung !!
Die Istanbul-Konvention wird überwiegend ignoriert von Familienrichtern, Kinder und Mütter sind somit schutzlos, was selbst das BGH als unmöglich ansieht, da Mütter die sich und ihre Kinder schützen wollen keine Täter sind, sondern ist das als Täter-Opfer-Umkehr zu verstehen. Die Rechtspraxis bagatellisiert Gewalt und stellt dies als Normal dar, als einen normalen Elternkonflikt, was schlicht falsch ist.
Kindeswohlgefährdung in Kirchdorf/Krems Österreich
Der zuständige Richter des Bezirksgerichtes
Kirchdorf/Krems, sieht bei einer ganzen LISTE
AN KINDESWOHLGEFÄHRDUNGEN, keinen Anlass
aktiv zu werden und lässt N. weiterhin in der
perversen Lage in der Obhut des Vater.
Der Vater hat Erziehungshilfen
zu 30 Std./Wo.,
und zusätzlich eine Stützkraft
in der Schule
eine Therapie für N.,
(in einem Suchtzentrum für Suchtkranke
und Angehörige) !??
Diese Maßnahmen würde N. gar nicht benötigen,
wenn er bei seiner gesunden Mutter aufwachsen würde.
Bei der Gerichtshelferin P., sind deutliche Kindeswohlgefährdungen aus allen Berichten der Gerichtsakten, stabile Lebensumstände
von N. beim Vater.
Der Vater ist bewiesen langfristig nicht in der Lage,
N. gesicherte Bindungen zu vermitteln und
N. so vor einer Gefährdung seines körperlichen,
geistigen und seelischem Wohl zu schützen.
In meiner Obhut, waren N. seine Leistungen gut
im Vorschulprogramm, U-Untersuchungen, Vorschuluntersuchung,
er konnte das ABC frei aufsagen, bis 20 zählen, kleine Rechenaufgaben lösen, einzelne Silben und Wörter lesen, einzelne Buchstaben und Zahlen schreiben,
jetzt in der Obhut des Vaters wäre N.
entwicklungsverzögert,
hätte div. Lernschwächen,
schaffe das Klassenziel nicht,
müsse zurückgestuft werden.
In meiner Obhut waren seine Zähne gesund, seine Wachstumskurve unauffällig,
jetzt in der Obhut des Vaters,
wächst er in zwei Jahren kaum noch,
hat mehrere Zahnfüllungen.
N. zeigt Verhaltensauffälligkeiten
und Störungen, die
eine Folge von Kindeswohlgefährdung zeigen
und auf den Vater zurückzuführen sind.
Widerrechtlich fehlt der Inhalt der Akten
des Gerichtes aus Waldshut, das Gegengutachten des Sachverständigen P. aus Göttingen,
das Gutachten von Frau A. Christidis,
im Gutachten von Frau P. & E.-W.
AUFGRUND DIVERSER FEHLER IM GUTACHTEN
BZW. FACHLICHEN STELLUNGNAHME
DER GERICHTSHILFEN AUS STEYR:
FRAU P. & FRAU E.-W.
IST DIESE NICHT VERWERTBAR UND UNGÜLTIG !!
!! Eine Gefährdung des Kindeswohls, in der Obhut des Vaters, ist bereits verwirklicht !!
Würde der Junge bei seiner gesunden Mutter aufwachsen, würde er die Maßnahme im Wigwam Steyr gar nicht benötigen.
MeinBezirk.at: Spende I Bei SKF in Steyr zählt jede Idee – in mehrfacher Hinsicht I 09.02.2022
STEYR.
Bei WIGWAM finden von Gewalt betroffene Kinder und ihre Familien wertvolle Hilfe.
Um sich seiner Aufgabe zu widmen,
ist der Verein auf Zuschüsse durch Spenden angewiesen -
umso größer war die Freude bei WIGWAM,
als wir am 31. Jänner 2022 einen Scheck sowie zahlreiche Sachspenden überreichten.
Knapp 100 Ideen wurden von den Mitarbeitern gespendet.
Der Betrag wurde seitens SKF Österreich auf 5.000 Euro aufgerundet.
Quelle: https://www.meinbezirk.at/steyr-steyr-land/c-leute/bei-skf-in-steyr-zaehlt-jede-idee-in-mehrfacher-hinsicht_a5148898
WIGWAM Steyr Oberösterreich
Junge(6) dem suchtkranken Vater in Obhut gegeben -
diese Maßnahme im Wigwam bräuchte der Junge nicht
würde er bei seiner gesunden Mutter aufwachsen.
Erst wird N. in die perverse Lage beim suchtkranken und aggressiven Vater verbracht,
um dann div. Erziehungshilfen, zusätzlich eine Stützkraft und eine Maßnahme im Wigwam
zu bewilligen bzw. ist ein ganze Gruppe an Leuten beschäftigt, obwohl N. eine gesunde Mutter hat, wo keine Erziehungshilfen usw. nötig waren oder sind.
Die Maßnahme des Jungen ist durch Steuergelder finanziert - zu Unrecht.
!!! WIR SIND ELTERN - WIR SIND VIELE - WIR SIND LAUT - WEIL IHR UNSERE KINDER RAUBT !!!